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VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2252 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Einzelhandelsgroßprojekt (EDEKA-Markt mit 1.800 m² Verkaufsfläche); vorhabenbezogener Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines Vorhaben- und Erschließungsplans; Durchführungsvertrag; beschleunigtes Verfahren (Pflicht zur Durchführung einer UVP); immissionswirksamer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570
Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2252
Entscheidendes Element der im Verfahren nach § 80 a i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO zu treffenden Ermessensentscheidung über die Aussetzung des Vollzugs der Baugenehmigung ist regelmäßig eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage in der Hauptsache (vgl. Beschluss des Senats vom 21.12.2001 NVwZ-RR 2003, 9).Die Chancen des Antragstellers, in diesem Fall späteren Obsiegens entweder mit Hilfe des Antragsgegners oder aber auch selbst auf der Grundlage eines zivilrechtlichen Anspruchs den jetzigen Zustand wiederherstellen zu lassen, reichen nicht aus, das Interesse der Antragsteller an der Verhinderung solcher "vollendeter Tatsachen" zu befriedigen (vgl. näher Beschluss des Senats vom 21.12.2001 a.a.O.; Happ, NVwZ 2005, 282).
- VGH Bayern, 05.10.2001 - 14 CS 01.1364
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2252
Einzelhandelsgroßprojekt (EDEKA-Markt mit 1.800 m² Verkaufsfläche); vorhabenbezogener Bebauungsplan; Erforderlichkeit eines Vorhaben- und Erschließungsplans; Durchführungsvertrag; beschleunigtes Verfahren (Pflicht zur Durchführung einer UVP); immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel; Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (TA Lärm Nr. 6.5); Erforderlichkeit einer Inzidentprüfung eines Bebauungsplans (Abgrenzung zum Beschluss des 14. Senats vom 5.10.2001 Az. 14 CS 01.1364).Soweit in dem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des 14. Senats vom 5. Oktober 2001 (Az. 14 CS 01.1364) eine gegenteilige Auffassung zum Ausdruck kommen sollte, schließt sich der beschließende Senat dem nicht an.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2006 - 7 D 60/04
Vorhaben- und Erschließungsplan
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2252
Es ist fraglich, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gegebenenfalls ohne VEP wirksam sein könnte (vgl. OVG NW vom 23.1.2006 ZfBR 2006, 490; wohl auch BayVGH vom 27.9.2005 Az. 8 N 03.2750). - VGH Bayern, 27.09.2005 - 8 N 03.2750
Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, isolierte Straßenplanung …
Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2009 - 15 CS 09.2252
Es ist fraglich, ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gegebenenfalls ohne VEP wirksam sein könnte (vgl. OVG NW vom 23.1.2006 ZfBR 2006, 490; wohl auch BayVGH vom 27.9.2005 Az. 8 N 03.2750).
- VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 09.1106
Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener …
Der Senat wies die in beiden Verfahren eingelegte Beschwerde der Beigeladenen mit Beschlüssen vom 27. Oktober 2009 zurück (Az. 15 CS 09.2130 und 15 CS 09.2252).Die Fragen, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 27. Oktober 2009 (Az. 15 CS 09.2130 und 15 CS 09.2252) aufgeworfen hatte, sind in der Weise beantwortet, dass die TA Lärm durch die Zuschlagsregelung in Nr. 6.5 einen besonderen Schutz der dort genannten Zeiten nur mittelbar in der Weise erreicht, dass von einem auf den gesamten Tagzeitraum um 1, 9 dB(A), an Sonn- und Feiertagen um 3, 6 dB(A) erhöhten Immissionsgeschehen auszugehen ist (vgl. Hansmann, TA Lärm, RdNr. 31 f. zu Nr. 6 der TA Lärm; vgl. auch Nrn. 2.10 und A.1.4 TA Lärm).
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.11.2012 - 1 B 11201/12
Bau der Sommerrodelbahn auf der Loreley vorerst gestoppt
Etwas anderes gilt aber dann, wenn ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führender Fehler offensichtlich ist bzw. gegen den Bebauungsplan durchgreifende Bedenken bestehen und dies den Antragsteller in seinen Rechten verletzen kann (vgl. Beschluss des Senats vom 30.11.2010 - 1 B 11083/10, ESOVGRP; BayVGH, Beschluss vom 27.10.2009 - 15 CS 09.2252; SaarlOVG, Beschluss vom 13.04.1993 - BRS 55 Nr. 189). - VGH Bayern, 15.09.2015 - 1 CS 15.1536
Der Ausschluss der Sicherungsinstrumente der §§ 14 ff. BauGB in § 12 Abs. 3 Satz …
In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten" ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auch ohne (gesonderten) Vorhaben- und Erschließungsplan wirksam sein kann (grundsätzlich eher verneinend OVG NRW" U.v. 23.1.2006 - 7 D 60/04.NE - BauR 2006" 1275; ebenso BayVGH" U.v. 27.9.2005 - 8 N 03.2750 - BayVBl 2006" 665; offengelassen BayVGH" B.v. 27.10.2009 - 15 CS 09.2252 - juris Rn. 10).
- VGH Bayern, 03.08.2010 - 15 N 10.358
Großflächiger Verbrauchermarkt (Verkaufsfläche 1.770 m²); vorhabenbezogener …
Der Senat wies die in beiden Verfahren eingelegte Beschwerde der Beigeladenen mit Beschlüssen vom 27. Oktober 2009 zurück (Az. 15 CS 09.2130 und 15 CS 09.2252).Die Fragen, die der Senat in seinen Beschlüssen vom 27. Oktober 2009 (Az. 15 CS 09.2130 und 15 CS 09.2252) aufgeworfen hatte, sind in der Weise beantwortet, dass die TA Lärm durch die Zuschlagsregelung in Nr. 6.5 einen besonderen Schutz der dort genannten Zeiten nur mittelbar in der Weise erreicht, dass von einem auf den gesamten Tagzeitraum um 1, 9 dB(A), an Sonn- und Feiertagen um 3, 6 dB(A) erhöhten Immissionsgeschehen auszugehen ist (vgl. Hansmann, TA Lärm, RdNr. 31 f. zu Nr. 6 der TA Lärm; vgl. auch Nrn. 2.10 und A.1.4 TA Lärm).
- VGH Bayern, 01.03.2016 - 1 BV 15.1535
Erfolgreiche Klage einer Gemeinde gegen Verlängerung einer Baugenehmigung für …
In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten" ob ein vorhabenbezogener Bebauungsplan auch ohne (gesonderten) Vorhaben- und Erschließungsplan wirksam sein kann (grundsätzlich eher verneinend OVG NRW" U. v. 23.1.2006 - 7 D 60/04.NE-BauR 2006" 1275; ebenso BayVGH" U. v. 27.9.2005 - 8 N 03.2750 - BayVBl 2006" 665; offen gelassen in BayVGH" B. v. 27.10.2009 - 15 CS 09.2252 - juris Rn. 10). - OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2010 - 1 B 11083/10
Bauarbeiten am Koblenzer Zentralplatz dürfen weitergehen
Etwas anderes gilt aber dann, wenn ein zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führender Fehler offensichtlich ist bzw. gegen den Bebauungsplan durchgreifende Bedenken bestehen und dies den Antragsteller in seinen Rechten verletzen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27.10.2009, 15 CS 09.2252; SaarlOVG, Beschluss vom 13.4.1993, BRS 55 Nr. 189).